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Im Falle eines unverschuldeten Unfalls
mit Ihrem Fahrzeug haben Sie unter anderem Anspruch auf einen Ersatzwagen
während der Reparaturzeit Ihres Wagens. Die gegnerische Versicherung ist
gesetzlich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Wir sind Vertrauenspartner
vieler Versicherungen und stellen Ihnen das richtige Ersatzfahrzeug während der
Reparaturzeit zur Verfügung. Wunschgemäß werden wir die Mietwagenkosten bei
der zuständigen Versicherung einreichen und erleichtern Ihnen hiermit
unnötigen Zeitaufwand und Ärger.
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